SV Mammendorf e. V.
Sieger VR-Bank Ortspreis 2021

Co-Produktion der Abteilungen Basketball und Fitness gewinnen VR-Bank Ortspreis

Bereits zum zweiten mal konnte ein Projekt des SV Mammendorf den VR-Bank Ortspreis der Gemeinde Mammendorf

gewinnen. Beim letzten Votingsieg (2018), konnte sich ein vom SVM initiiertes FSJ-Projekt gegen die Konkurrenz durchsetzen.

Diesmal konnte man mit den Ideen der Basketball- und Fitness Abteilung 38% der Gesamtstimmen für sich gewinnen.

Liebe Mitglieder des SV Mammendorf,

zum 2. November 2020 tritt die Achte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV) vom 30. Oktober 2020 in Kraft.

Daraus ergeben sich folgende neue Vorgaben:

  • Der organisierte Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb im Amateurbereich ist zunächst bis einschließlich 30.11.2020 einzustellen.
  • Mannschaftssport ist untersagt.
  • Sporthallen, Sportplätze und andere Sportstätten sind für die Ausübung des Sports zu schließen.

 

Wir untersagen deshalb ab 2. November 2020 auch den weiteren Trainings- und Spielbetrieb in den Turnhallen sowie auf dem Vereinsgelände bis auf weiteres.

Das Sportgelände und die Turnhallen sind bis zur Wiederaufnahme des Spiel- und Trainingsbetriebes für alle Mitglieder gesperrt.

Helmut Amberger
1. Vorstand

 

 

Zum 21. Mai 2021 sind nun auch für den Erwachsenenbereich Änderungen in Kraft getreten, die die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs ermöglichen.

Die Abteilung Tennis und Fußball hat bereits den Trainingsbetrieb wieder aufgenommen.

Nun folgen nach und nach auch die weiteren Abteilungen.

Welches Angebot bereits wieder verfügbar ist erfragen Sie bitte direkt bei den jeweiligen Abteilungs- und Jugendleitern.

Auch erfahren Sie von der jeweiligen Abteilung welche Cornoaregeln für den Sportbetrieb zu beachten sind bzw. welche Auswirkungen die jeweiligen Regelungen auf den Sportbetrieb haben.

 

 

Seit 19. September 2020 ist nun auch der Punktspielbetrieb wieder möglich.

Sowohl der Jugend als auch der Erwachsenenbereich hat den Punktspielbetrieb wieder aufgenommen.

Auch sind Zuschauer wieder zugelassen.

Zum 15.10.2020 wurde folgende zusätzliche Regel erlassen:

In Gebieten mit einer 7-Tages-Inzidenz größer 35, muss auf dem gesamten Sportgelände von Zuschauern bei Fußballspielen ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden!

Diese Regelungen und Vorgaben sind ebenfalls einzuhalten. Hier erfahren Sie mehr dazu:

  • Hygieneregeln_Corona-Lockerung_SVM_Sportgelaende_V1-1_2020-09-19
 

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